Allgemeine Geschäftsbedingungen
des
Heldrunger-Weihnachtsmann



Angebote, Leistungen und Wunschbriefservice durch den Heldrunger-Weihnachtsmann, erfolgen ausschließlich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt. 

1. Vertragsabschluss
Aufträge können durch den/die Auftraggeber/in in jeder schriftlicher Form, in Ausnahmefällen mündlich erteilt werden. Die AGB sind fester Bestandteil dieses Vertrags. Dieser Vertrag beinhaltet Darbietungsart, Darbietungsort, Darbietungsdatum, Darbietungszeitraum, Anzahl der Kinder und Erwachsenen, sonstige Vereinbarungen sowie das Darbietungshonorar und die anfallenden Fahrtkosten, evtl. entstehende Parkgebühren, Übernachtungskosten etc. Eine automatisch zugesandte Kopie des bereits zugesendeten Buchungsformulars an den/die Auftraggeber/in bedeutet noch keine Buchungsbestätigung durch den Heldruger-Weihnachtsmann. Erst mit der gesonderten schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail als PDF-Anlage oder in Briefform per Postzustellung. Für die Briefform per Postzustellung wird eine Verwaltungsgebühr (für das Zusenden der Buchungsbestätigung, der Rechnung und der Quittung) laut der aktuellen Preisliste berechnet. Mit der verbindlichen Buchungsbestätigung durch den Heldrunger-Weihnachtsmann gilt der Auftrag als angenommen und ist für beide Vertragsparteien unter Berücksichtung dieser AGB`s rechtsverbindlich. 

2. Austragungsort
Je nach Austragungsort verpflichtet sich der/die Auftraggeber/in eine Umkleidemöglichkeit (inklusive Sicherstellung der persönlichen Wertgegenstände und Bekleidung etc.) für den Heldrunger-Weihnachtsmann und der evtl. mitgebuchten weiteren Akteure zur Verfügung zu stellen. Für die persönlichen Wertgegenstände, die Kostüme und der Bekleidung, die sich in einem einwandfreien guten hygienischen Zustand befinden, ist ebenfalls ein witterungsfester Unterstand während der Darbietung zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere bei Schnee, Regen, Sturm u. s. w. Für eine eventuell benötigte Genehmigung für die Veranstaltung am Austragungsort ist allein der/die Auftraggeber/in verantwortlich. Ändern sich unmittelbar vor oder während der laufenden Darbietung die Witterungsverhältnisse, muss durch den/die Auftraggeber/in sichergestellt sein, dass die Darbietung in witterungsfesten, trockenen Räumlichkeiten oder Unterständen abgehalten bzw. fortgeführt werden kann. Ansonsten hat der heldrunger-Weihnachtsmann das Recht, nach eigenem Ermessen, die Darbietung abzubrechen. Erbringt der/die Auftraggeber/in diese Leistung nicht, besteht kein Anspruch auf Ermäßigung oder Zurückerstattung des gezahlten Honorars. Eventuelle Verstöße gegen genehmigungspflichtige Veranstaltungen können dem Heldrunger-Weihnachtsmann in keiner Weise zur Last gelegt werden. 

3. Übernachtung
Im Falle einer vertragsgemäßen vereinbarten Übernachtung(en) des Heldrunger-Weihnachtsmann und evtl. mitgebuchten Akteurs, muss der/die Auftraggeber/in jeweils ein Zimmer mit Dusche, WC, sowie der Aufenthaltsdauer entsprechende All-Inclusive-Verpflegung zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt auch bei mehreren Übernachtungen. Die Unterkunft ist vom Auftraggeber/in zu buchen und direkt mit dem Unterkunftsbesitzer abzurechnen. Die Buchungsbestätigung mit Zahlungsquittung des Zimmers ist dem Heldrunger-Weihnachtsmann unmittelbar nach Vertragsabschluss, spätestens aber 7 Tage vor Auftrittsbeginn schriftlich vorzulegen. Der heldrunger-Weihnachtsmann hat das Recht die Buchungsbestätigung zu überprüfen. Der/die Auftraggeber/in versichert dem Heldrunger-Weihnachtsmann, dass sich die gebuchte Unterkunft in einem sehr guten hygienischen Zustand befindet. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Heldrunger-Weihnachtsmann das Recht, die gebuchte Unterkunft vor Ort bei Besichtigung abzulehnen und ggf. eine neue ortsnahe Unterkunft zu suchen. Dies geht dann zu Lasten des/der Auftraggebers/in, zuzüglich Mehraufwandsentschädigung, die dem Heldrunger-Weihnachtsmann dann entstehen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten werden dem/der Auftraggeber/in nachträglich in Rechnung gestellt. Stornierungskosten für die abgelehnte Unterkunft gehen zu Lasten des/der Auftraggeber/in. 

4. Vorgespräch bzgl. Darbietungsablauf
Es wird grundsätzlich vor jeder Darbietung ein Vorgespräch geführt. Die Darbietung des Heldrunger-Weihnachtsmann beruft sich überwiegend auf geistiges Eigentum. Wünsche zur Gestaltung der Darbietung kann der/die Auftraggeber/in dem Heldrunger-Weihnachtsmann telefonisch in einem Vorgespräch mitteilen. Der Heldrunger-Weihnachtsmann nimmt für das erforderliche Vorgespräch von sich aus mit dem/der Auftraggeber/in telefonischen Kontakt auf. Dies allerdings ausschließlich auf Festnetztelefonnummern. Bei Mobiltelefonnummern oder Sonderruftelefonnummern muss der/die Auftraggeber/in den Kontakt zum Heldrunger-Weihnachtsmann aufnehmen. Dies muss mindestens 4 Tage vor der Darbietung geschehen. 

5. Geistiges Eigentum
Ideen und Konzepte sind grundsätzlich geistiges Eigentum vom Heldrunger-Weihnachtsmann. Nicht verwendete Ideen bleiben geistiges Eigentum des Heldrunger-Weihnachtsmann. Eine unbefugte Verwendung zieht die sofortige Berechnung nach sich. 

6. Beschädigungen
Für Beschädigungen und Verschmutzungen, die fahrlässig bzw. grob fahrlässig an den Kostümen, an mitgebrachten Ausrüstungsgegenständen, der Zivilkleidung, den Wertgegenständen oder des Privatfahrzeugs des Heldrunger-Weihnachtsmann und/oder der evtl. mitgebuchten Akteure während der Darbietung entstehen, haftet der/die Auftraggeber/in in voller Höhe, z. B. für entstehende Reparaturkosten, Reinigungskosten oder Neuanschaffungskosten. Auch die damit verbundenen Mehrkosten für evtl. ausfallende nachfolgende anderweitige Termine bzw. Ausfall von anderweitigen Darbietungen gehen voll und ganz zu Lasten des/der Auftraggeber/in. Der/die Auftraggeber/in ist auch haftbar, wenn anwesende geladene Gäste oder anderweitige Besucher u. s. w. während der Darbietung die o.g. Beschädigungen/Verschmutzungen verursachen. 

7. Personenschäden
Der/die Auftraggeber/in ist für die Sicherheit des Heldrunger-Weihnachtsmann und der evtl. mitgebuchten Akteure während des gesamten Aufenthalts des Heldrunger-Weihnachtsmann und/oder der mitgebuchten Akteure am Austragungsort verantwortlich. Der/die Auftraggeber/in haftet insbesondere für Personenschäden gegenüber des Heldrunger-Weihnachtsmannes und/oder den evtl. mitgebuchten Akteuren während des gesamten Aufenthalts am Austragungsort in vollem Umfang. Dies gilt ebenfalls, wenn Personenschäden an dem Heldrunger-Weihnachtsmann und/oder den evtl. mitgebuchten Akteuren Akteur(en) z.B. durch Gäste, anderweitige Besucher u. s. w. verursacht wurden. 

8. Termine
Vereinbarte Termine sind für beide Vertragsparteien generell bindend. Es sei denn, vorher stattfindende Termine des Heldrunger-Weihnachtsmann und den evtl. mitgebuchten Akteuren verschieben sich aus vorher nicht kalkulierbaren Gründen, z. B. Witterungsverhältnisse, unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt u. s. w.. Daher können sich vereinbarte Termine zeitlich nach hinten verschieben. Sollte dieser Fall eintreten, wird dies der Heldrunger-weihnachtsmann und die evtl. mitgebuchten Akteure unverzüglich der/dem Auftraggeber/in mitteilen. Bei evtl. Terminverschiebungen hat der/die Auftraggeber/in keinerlei Anspruch auf Honorarnachlass und auch keinerlei Anspruch auf Schadensersatz. Eine Verlängerung oder kurzfristige Verschiebung durch den/die Auftraggeber/in des vereinbarten Termins ist nur dann möglich, wenn der Heldrunger-Weihnachtsmann und die evtl. mitgebuchten Akteure keine weiteren nachfolgenden Termine mehr haben. Für den Fall einer solchen Verlängerung oder Verschiebung wird die zeitliche Veränderung nachträglich in Rechnung gestellt werden. Sollte unverhofft eine Verlängerung oder kurzfristige Verschiebung des vereinbarten Termins aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, stattfinden, so ist der Heldrunger-Weihnachtsmann und die evtl. mitgebuchten Akteure berechtigt, die Darbietung abzubrechen bzw. nicht anzutreten, wenn der Heldrunger-Weihnachtsmann und die evtl. mitgebuchten Akteure noch nachfolgende Termine wahrnehmen müssen. In diesem Fall besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung oder Nachlass des vorher vereinbarten und bereits gezahlten Honorars. 

9. Rücktritt durch höhere Gewalt
Der Heldrunger-Weihnachtsmann übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für den Ausfall von Akteuren bzw. Aktionen im Falle von höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, Unfall oder plötzlich sich ändernde Witterungsverhältnisse (z.B. Schnee, Glatteis u. s. w.). Bei Eintritt eines solchen, vorher nicht kalkulierbaren Vorfalls, hat der/die Auftraggeber/in keinen Anspruch auf Schadensersatzansprüche. Für evtl. Folgekosten, die durch den Darbietungsausfall des Heldrunger-Weihnachtsmann und der evtl. mitgebuchten Akteure entstehen, übernimmt der Heldrunger-Weihnachtsmann keinerlei Haftung. Der Heldrunger-Weihnachtsmann wird sich in diesem Fall um einen gleichwertigen Ersatz bemühen, ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht nicht. Im Voraus bezahlte Honorare zahlt der Heldrunger-Weihnachtsmann durch Überweisung innerhalb von 14 Werktagen zurück, vorausgesetzt die Bankverbindung wurde dem Heldrunger-Weihnachtsmann mitgeteilt. 

9 a) Bei Rücktritt wegen höherer Gewalt durch den/der Auftraggeber/in ist dieser durch eine Bescheinigung etc. zu belegen. Es ist Ermessenssache des Heldrunger-Weihnachtsmann, diesen Rücktrittsgrund anzuerkennen. 

10. Wunschzettelservice
Der Wunschzettelservice kann nur Online gebucht werden und unter Vorauskasse in Auftrag gegeben werden. Eventuelle offene Rückfragen für den Wunschzettelservice werden nur telefonisch beantwortet. Ein Rückruf bzw. E-Mailantwort durch den Heldrunger-Weihnachtsmann ist für den Bereich Wunschzettelservice nicht möglich. Alle Antwortbriefe werden durch die Deutsche Post versandt. Der Heldrunger-Weihnachtsmann haftet nicht für zu spät oder nicht zugestellte Antwortbriefe. Es ist allerdings eine Versendung per Nachnahme oder Eilbrief möglich. Die dafür entstehenden Mehrkosten trägt der/die Auftraggeber/in. Bei eventuell nicht genauem Eingehen auf den Kindesbrief bzw. nicht beantworteter Fragen (bis 3 Fragen werden beantwortet) hat der/die Auftraggeber/in keinen Anspruch auf Honorarnachlass bzw. in irgendeiner Art und Weise Anrecht auf Schadensersatzansprüche. Ist die Resonanz zu groß, hat der Heldrunger-Weihnachtsmann das Recht, Wunschzettel-Aufträge abzulehnen. 

11. GEMA
Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen und vor dem Auftrittstermin direkt an die GEMA abzuführen bzw. eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Diese ist dem Heldrunger-Weihnachtsmann vor Auftrittsbeginn vorzulegen. Verstöße gegen die GEMA-Bestimmungen können dem OW in keiner Weise zur Last gelegt werden. 

12. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht ist gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen, da Dienstleistungen im Bereich Unterbringung, Beförderung, Beköstigung und Freizeitgestaltung (hierzu zählt der Heldrunger-Weihnachtmann), innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden sollen. 

13. Stornierung/Stornierungsgebühren
Tritt der Kunde vom Darbietungsvertrag zurück, wird also eine sogenannte Stornierung vorgenommen, mit Ausnahme unter Punkt 9 a, entstehen für die Stornierung sogenannte Stornierungsgebühren. Eine Stornierung kann nur per Postzustellung oder per E-Mailzustellung erfolgen. Die Stornierungsgebühren werden prozentual (%) auf den Gesamtwert des Rechnungsbetrages geltend gemacht, zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr inkl. Versandkosten in Höhe von 5,90 Euro. Diese werden dem Stornierenden nur per Postzustellung zugesandt. Sofern bei Vertragsabschluss ansonsten Zustellungen per E-Mail vereinbart waren, trifft dies bei Stornierungen nicht zu. Die Höhe der Stornierungsgebühren werden prozentual (%) wie folgt berechnet:
  • Stornierung bis 30 Kalendertage vor Vertragserfüllung 10%
  • Stornierung 29 bis 22 Kalendertage vor Vertragserfüllung 25%
  • Stornierung 21 bis 15 Kalendertage vor Vertragserfüllung 50%
  • Stornierung 14 bis 8 Kalendertage vor Vertragserfüllung 75%
  • Stornierung 7 bis 0 Kalendertage vor Vertragserfüllung 100%.
14. Recht an Bild-, Ton-, Videomaterial
Mit der Buchung von Personen bzw. Aktionen ist kein Recht an der öffentlichen Vermarktung des dabei entstehenden Bildmaterials verbunden. Eine kommerzielle Nutzung von Bild-, Ton- oder Videomaterial, das von den Künstlern, Nikolaus, Weihnachtsmann, Weihnachtsengel, während einer Darbietung aufgenommen wird, ist ausgeschlossen und bedarf einer schriftlichen und eventuell kostenpflichtigen (je nach Vermarktungsart) Genehmigung vor oder nach der Veranstaltung durch den Heldrunger-Weihnachtsmann. Alle Rechte am Bildmaterial liegen beim Heldrunger-Weihnachtsmann. 

15. Haftung
Eine Haftung durch den heldrunger-Weihnachtsmann für Sach- und Personenschäden, die durch die Darbietung entstehen, ist ausgeschlossen. 

16. Kostenlose Angebote
Freiwillige, nicht fest gebuchte und daher kostenlose Auftritte, wie zum Beispiel Auftritte in Städten, Gemeinden u. s. w., sind für den OW und die evtl. mitgebuchten Akteure freibleibend und unverbindlich, auch wenn diese öffentlich bekannt gegeben wurden, z. B. auf der Homepage oder in den Medien. Ein Rechtsanspruch und/oder ein Anspruch auf Schadenersatz besteht in diesen Fällen nicht. 

17. Änderung der Adresse, E-Mail u. Rufnummer
Der/die Auftraggeber/in verpflichtet sich, während des laufenden Vertrages Änderungen bzgl. des Wohnsitzes, der E-Mail-Adresse und der Rufnummer dem Heldrunger-Weihnachtsmann umgehend vorher bzw. spätestens am selben Tag nach Bekanntwerden der Änderung mitzuteilen. Dieses gilt auch für eventuelle Mahn- und Gerichtsverfahren. Bei Zuwiderhandlungen und die damit evtl. verbundenen Mehrkosten trägt der/die Auftrageber/in diese in voller Höhe. 

18. Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro rein Netto. Irrtümer und Druckfehler sind vorbehalten. Angebote sind freibleibend. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf Grund der Kleinunternehmerregelung laut § 19 Absatz 1 UStG nicht erhoben. 

19. Fahrtkosten
Alle Fahrtkosten gehen zu Lasten des/der Auftraggeber/s/in. Fahrtkosten werden immer vom Firmensitz des Heldrunger-Weihnachtsmann bis zum Auftrittsort durch ein Navigationssystem berechnet. Unvorhersehbare Fahrtkosten von öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln (Buslinien, Straßenbahnen, Taxis, u. s. w), Parkkosten u. s. w. können auch nach dem Auftritt in Rechnung gestellt werden. Fahrtickets der Deutschen Bundesbahn, Flugscheine o. ä. müssen von dem/der Auftraggeber/in besorgt werden und dem Heldrunger-Weihnachtsmann mindestens 3 Tage vor dem Darbietungstermin vorliegen. Diese Kosten hat der/die Auftraggeber/in zu tragen. 

20. Zahlungsbedingungen
Die vertraglich vereinbarten Rechnungsbeträge aller Dienstleistungen sind per Vorauskasse zu entrichten und müssen rechtzeitig laut den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Rechnung auf dem Konto vom Heldrunger-Weihnachtsmann gutgeschrieben sein, ansonsten gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Bei sehr kurzfristigen Buchungen muss der Rechnungsbetrag mindestens 1 Kalendertag vor Auftragserfüllung ebenfalls auf das Konto gutgeschrieben oder in Bar beim Firmensitz entrichtet werden. Bei Eintritt des Zahlungsverzugs können dem Schuldner zusätzliche und kostenpflichtige Mahnschreiben auf den angemahnten Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt werden. Diese sind wie folgt festgesetzt:
  • 1. Mahnung 3,00 Euro zuzüglich 5% Verzugszinsen auf den angemahnten Rechnungsbetrag und 5,90 Euro Verwaltungsgebühren
  • 2. Mahnung 6,00 Euro zuzüglich 5% Verzugszinsen auf den angemahnten Rechnungsbetrag und 5,90 Euro Verwaltungsgebühren
  • 3. Mahnung 25,00 Euro (inklusive Kosten für Zusendung per Postzustellung und Einschreiben mit Rückschein) zuzüglich 5% Verzugszinsen auf den angemahnten Rechnungsbetrag und 5,90 Euro Verwaltungsgebühren.
Nach Fristverstreichung einer 3. Mahnung wird zu Lasten der Auftraggeber/in das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. 

21. Vertragsverletzung/Verletzung der AGB
Bei Verletzungen der abgeschlossenen Verträge, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei zahlungsunfähigen Kunden, wird der Auftritt abgebrochen bzw. nicht ausgeführt und es werden dem/der Auftraggeber/in ein Verdienstausfall in Höhe von 100% des vertraglich vereinbarten Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt.  

22. Nebenabsprachen
Alle getroffenen Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. 

23. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Unternehmensbereiche ist 26789 Leer. Ansprüche seitens des Auftraggebers sind binnen 14 Kalendertage nach der Aktion schriftlich darzulegen (Datum des Poststempels ist maßgebend). Bei nicht rechtzeitiger Absendung entfällt jeglicher Rechtsanspruch. 

24. Wirksamkeit
Sollte eine Bestimmung eines durch den heldrunger-Weihnachtsmann abgeschlossenen Vertrages oder der AGB im Ganzen oder in Teilen unwirksam sein, so wird der übrige Teil des Vertrages bzw. der AGB in seinen Inhalten davon nicht berührt. 

Stand: 05.2014 
 

 

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